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Sie kennen jemanden, der verkaufen möchte? Dann belohnen wir Ihren Tip!

Als Tippgeberin oder Tippgeber empfehlen Sie mir eine Immobilie in Berlin und ich kümmere mich um alles Weitere. Kommt es zum notariellen Verkauf, erhalten Sie eine Tippgeberprovision von bis zu 15 % der Maklercourtage.

Wie hoch ist meine Tippgeberprovision?

Bewegen Sie den Regler auf den voraussichtlichen Verkaufspreis. Die Provision berechnet sich automatisch

100.000 €2.000.000 €
Ihr Anteil an der Courtage10 %
Ihre Tippgeberprovision1.607 €

Wie funktioniert das Tippgeber-Modell?

Ganz einfach: Sie nennen mir eine Person, die ihre Immobilie verkaufen möchte – Nachbarn, Bekannte, Mandanten oder Kunden. Ich nehme diskret Kontakt auf, berate ergebnisoffen und übernehme bei einer Beauftragung den gesamten Verkaufsprozess. Sobald der Kaufvertrag notariell beurkundet ist, zahle ich Ihnen Ihre Tippgeberprovision aus.

  1. Tipp übermittelnSie senden mir über das Formular den Kontakt und ein paar Eckdaten zur Immobilie.
  2. Ich nehme Kontakt aufIch spreche mit den Eigentümern, bewerte die Immobilie und berate – ohne Verkaufsdruck.
  3. VerkaufKommt es zum Auftrag, vermarkte ich die Immobilie bis zum Notartermin.
  4. AuszahlungNach Eingang der Courtage erhalten Sie Ihre Provision – schriftlich vereinbart, transparent abgerechnet.

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Ihre Daten als Tippgeber
Wen darf ich kontaktieren?

Häufige Fragen

Nein. Tippgeber kann jede Privatperson oder jedes Unternehmen sein. Sie vermitteln nicht selbst, sondern stellen lediglich den Kontakt her – die Maklertätigkeit übernehme ich.

Die Auszahlung erfolgt, sobald der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde und meine Courtage bei mir eingegangen ist. Sie erhalten vorab eine schriftliche Tippgebervereinbarung.

In der Regel ja. Tippgeberprovisionen zählen steuerlich zu den sonstigen Einkünften bzw. bei Unternehmen zu den Betriebseinnahmen. Bitte klären Sie Einzelheiten mit Ihrer Steuerberatung.